Strafrecht & StrafverteidigungRechte und Pflichten als Beschuldigter

Rechtsanwalt Strafrecht

Ihre Rechte als Beschuldigter in einem Strafverfahren

Wenn Sie selbst Beschuldigter eines Strafverfahrens sind und mit möglicherweise nicht unerheblichen Vorwürfen konfrontiert werden, ist es grundsätzlich anzuraten, sich zu einem frühest möglichen Zeitpunkt an einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin zu wenden.

Als Beschuldigter steht Ihnen jederzeit das Recht zu, sich der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen. Ebenso steht Ihnen das Recht zu, zu den strafrechtlichen Vorwürfen zu schweigen. Dies gilt in jeder Lage des Strafverfahrens gegenüber jedem Ermittlungsorgan, sei es die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Sie brauchen polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ladungen zu einer Beschuldigtenvernehmung nicht Folge zu leisten und sollten dies auch nicht tun. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Ladung zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung. Auch hier haben Sie aber das Recht, zur Sache zu schweigen.

Von Ihrem Schweigerecht sollten Sie als Beschuldigter stets Gebrauch machen und ohne vorherige fachanwaltliche Beratung keinerlei Einlassung abgeben. Dies betrifft sowohl Angaben zur Sache unmittelbar als auch Angaben zu weiteren Beteiligten, zur familiären oder finanziellen Situation oder geplantem Wechsel des Aufenthaltsortes. Auch Äußerungen wie die Zurückweisung des Vorwurfs oder Erklärungen für irgendwelche Verhaltensweisen sollten Sie stets unterlassen.

Schweigen bedeutet, tatsächlich gar keine Äußerung abzugeben. Alles, was Sie gegenüber Polizeibeamten, Staatsanwälten oder Richtern äußern, kann als Beweis gegen Sie verwendet werden. Dies gilt sowohl für Äußerungen im Rahmen von Vernehmungen als auch für solche, die "nur so" im Gespräch getätigt werden.

Ihre Pflichten als Beschuldigter in einem Strafverfahren

Sie sind nur zu Angaben über Ihre Personalien verpflichtet.

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Rechtsanwältin Katharina Kock

Rechtsanwältin Katharina Kock
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